EMIR REFIT - Be Shaping The Future

EMIR REFIT

Technische Änderungen im Überblick

Die EU-Verordnung Nr. 2019/834 zur Überarbeitung der europäischen Marktinfrastrukturverordnung ist am 28. Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und kurz darauf formal in Kraft getreten. Es sollen somit Erleichterungen in der Anwendung von EMIR geschaffen werden, ohne jedoch die Kernanforderungen der Verordnung zu ändern. Die wichtigsten Änderungen in EMIR REFIT sind folgende:

  1. Änderungen des Meldetemplates
    • Statt 129 Feldern sind zukünftig 203 Felder zu melden (41 Felder mit bedeutenden Veränderungen)
    • Unterscheidung zwischen Action Type und Event Type
    • Darstellung von Lifecycle Events
    • Komplexe Geschäfte bzw. Kombinationen werden in Einzelgeschäfte abgebildet
    • Änderungen im UTI-Wasserfallmodell
  1. Änderungen werden bei Meldung auf Positionsebene dargestellt
  2. Änderung der IFRS13 Bewertungsmeldung
  3. Collateral Meldung wird aufgeschlüsselt
  4. Umstellung auf das neue XML-Meldeformat ISO 20022
  5. Bei Ausbleiben von Meldungen oder signifikanten Falschmeldungen ist eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde verpflichtend

Was ist bei den Änderungen zu beachten?

Durch die neuen Änderungen sind auf nachfolgende Punkte besonderes Augenmerk zu legen:

  1. 12 neue „Event Types“ müssen in Kombination mit „Action Types“ gemeldet werden; nicht alle Action- und Event Types sind miteinander kombinierbar.
  2. Abbildung von komplexen Geschäften bzw. Kombinationen in Einzelgeschäfte.
  3. Darstellung von Lifecycle-Events.
  4. Änderung im UTI-Wasserfallmodell (siehe UTI).
  5. Übermittelte Meldungen an ein EU TR müssen dem XML- Nachrichtenstandard ISO 20022 entsprechen.
  6. Antworten von EU TR auf übermittelte Meldungen müssen dem XML-Standard ISO 20022 entsprechen.
  7. Implementierung eines eindeutigen Produkt Identifikators (UPI) zur Ermöglichung der Aggregation von Derivate-Daten auf globaler Ebene.
  8. Verpflichtende Generierung eines Unique Transaction Identifiers gemäß ISO 23897.
  9. Die Meldung der Prior UTI oder PTRR ist verpflichtend, um geschlossene und wieder geöffnete Kontrakte (z.B. Clearing oder Compression) zu kennzeichnen.
  10. Zukünftig sind 203 Felder (statt ehemals 129) zu melden.
  11. 41 Felder mit signifikanter Änderung.
  12. Erweiterung einer Margin-Tabelle mit 29 neuen Feldern.
  13. Reporting auf täglicher Basis.
  14. Die Bewertungsmethode ist gemäß der angewandten Methode zur Bestimmung der Bewertung zu melden.
  15. Verpflichtende Meldung an die Aufsichtsbehörde im Fall von signifikanten Falschmeldungen, bzw. bei Ausbleiben von Meldungen.
  16. TRs müssen ein Set an Minimum End-of-Day Reports (analog SFTR) bereitstellen, auf derer Basis der operative Abstimmungsprozess unterstützt werden soll.

Herausforderungen

Für die Inhalte der Meldefelder erfordert die Kombination der Meldung „Action Types“ und des zugehörigen „Event Types“ eine komplexe Umsetzung der Logik sowie die Identifikation der korrekten Trigger Events. Das neue UTI-Wasserfallmodell sieht eine bilaterale Vereinbarung nur als  Fall-back Lösung vor. Bereits abgeschlossene Vereinbarungen müssen überarbeitet oder erneuert werden.

Bei der Umstellung auf das neue XML-Meldeformat ISO 20022 werden die alten Formate in die neuen Standards integriert. Die Exportdatei aus dem Meldetool und die Schnittstelle zum Transaktionsregister sind auf den ISO 20022 XML-Standard anzupassen sowie auch die Meldung für offene Transaktionen (Q1/25 – 6 Monate Frist).

Zur Implementierung eines UPI ist die Anbindung an einen entsprechenden Provider vorzunehmen und ein korrektes Matching mit ISIN (Tandem Reporting ISIN/UTI) zu gewährleisten.

Eine rechtzeitige Generierung und Bereitstellung des Unique Transaction Identifier (UTI) ist unabdingbar (beide Kontrahenten müssen logischerweise denselben UTI verwenden). Die Meldung einer Prior UTI und einer Position UTI im Falle von post-trade Events (um entsprechende Geschäfte zu verknüpfen) wird komplexe Logiken erfordern.

Die Änderung bestehender Meldefelder muss gemäß den CDE-Guidelines erfolgen. Ein 1:1 Mapping der neuen Felder aus den IT-Systemen ist größtenteils nicht möglich und entsprechende Anpassungen werden komplexe Logiken erfordern.

Die Aufschlüsselung der Collateral Meldung erfordert eine fristgerechte Datenbereitstellung auf täglicher Basis und die Anlieferung tagesaktueller Marktdaten und Bewertungen.

Bewertungsanpassungen wie Credit Valuation Adjustments (CVA) und Debit Valuation Adjustments (DVA) können auch in die Fair Value – Berechnung nach IFRS 13 einbezogen werden. Die ESMA hält es jedoch für die sinnvollste Lösung, diese vom Auftragswert (value of the contract) zu exkludieren.

Beim Ausbleiben von Meldungen oder bei Falschmeldungen müssen Verstöße automatisiert identifiziert werden, damit diese aktiv gemeldet werden können.

Ein neuer bzw. erweiterter interner Reconciliation Prozess ist notwendig (inkl. vorheriger Abstimmung mit Kontrahenten). Interne schriftliche Verfahren zur Sicherstellung einer Lösung für Abstimmungsprobleme sind zu implementieren.

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